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Doppelbesteuerung – Einkommen- u. Vermögensteuer
Kurztitel
Doppelbesteuerung – Einkommen- u. Vermögensteuer
Kundmachungsorgan
BGBl. Nr. 126/1962 aufgehoben durch BGBl. III Nr. 41/2008
Typ
Vertrag - Dänemark
§/Artikel/Anlage
Inkrafttretensdatum
26.02.1962
Außerkrafttretensdatum
26.03.2008
Unterzeichnungsdatum
19.01.1962
Index
39/03 Doppelbesteuerung
Langtitel
Abkommen zwischen der Republik Österreich und dem Königreich Dänemark zur Vermeidung der Doppelbesteuerung auf dem Gebiete der Steuern vom Einkommen und vom Vermögen.
StF: BGBl. Nr. 126/1962
Änderung
BGBl. Nr. 20/1972
BGBl. III Nr. 41/2008 (NR: GP XXIII RV 200 AB 245 S. 35. BR: AB 7782 S. 749.)
Sprachen
Dänisch, Deutsch
Sonstige Textteile
Nachdem das am 23. Oktober 1961 in Wien unterzeichnete Abkommen zwischen der Republik Österreich und dem Königreich Dänemark zur Vermeidung der Doppelbesteuerung auf dem Gebiete der Steuern vom Einkommen und vom Vermögen, welches also lautet:
die verfassungsmäßige Genehmigung des Nationalrates erhalten hat, erklärt der Bundespräsident dieses Abkommen für ratifiziert und verspricht im Namen der Republik Österreich die gewissenhafte Erfüllung der in diesem Abkommen enthaltenen Bestimmungen.
Zu Urkund dessen ist die vorliegende Ratifikationsurkunde vom Bundespräsidenten unterzeichnet, vom Bundeskanzler, vom Bundesminister für Finanzen und vom Bundesminister für Auswärtige Angelegenheiten gegengezeichnet und mit dem Staatssiegel der Republik Österreich versehen worden.
Geschehen zu Wien, am 19. Jänner 1962.
Ratifikationstext
Gemäß Artikel 27 Absatz 2 ist das Abkommen am 26. Feber 1962 in Kraft getreten.
Präambel/Promulgationsklausel
Der Bundespräsident der Republik Österreich und Seine Majestät, der König von Dänemark sind, von dem Wunsche geleitet, auf dem Gebiete der Steuern vom Einkommen und vom Vermögen die Doppelbesteuerung nach Möglichkeit zu vermeiden, übereingekommen, ein Abkommen abzuschließen.
Zu diesem Zweck haben zu ihren Bevollmächtigten ernannt:
(Anm.: Es folgen die Namen der Bevollmächtigten.)
Die Bevollmächtigten haben nach Austausch ihrer in guter und gehöriger Form befundenen Vollmachten folgendes vereinbart:
Anmerkung
Erfassungsstichtag: 1. 1. 1994
Zuletzt aktualisiert am
17.09.2018
Gesetzesnummer
10003950
Dokumentnummer
NOR11003986
alte Dokumentnummer
N3196212669T
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