BKA – Wirkungsbereich eigene Bundesministerin

Alte FassungIn Kraft seit 09.2.1991

Die Entschließung ist mit der Demission der Bundesregierung am 11.10.1994 außer Kraft getreten. Allerdings wurde sie weiterhin angewendet, solange die scheidende Bundesregierung mit der Fortführung der Verwaltung betraut war. Diese Betrauung endete am 29.11.1994. Nunmehr gilt die Entschließung des BPräs., BGBl. Nr. 28/1995.

§ 0

BKA – Wirkungsbereich eigene Bundesministerin

Kurztitel

BKA – Wirkungsbereich eigene Bundesministerin

Kundmachungsorgan

BGBl. Nr. 64a/1991

Typ

Entschl. d. BPräs.

§/Artikel/Anlage

§ 0

Inkrafttretensdatum

09.02.1991

Außerkrafttretensdatum

05.01.1995

Index

10/01 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG)

Beachte

Die Entschließung ist mit der Demission der Bundesregierung am 11.10.1994 außer Kraft getreten. Allerdings wurde sie weiterhin angewendet, solange die scheidende Bundesregierung mit der Fortführung der Verwaltung betraut war. Diese Betrauung endete am 29.11.1994. Nunmehr gilt die Entschließung des BPräs., BGBl. Nr. 28/1995.

Langtitel

Entschließung des Bundespräsidenten, mit der die sachliche Leitung bestimmter, zum Wirkungsbereich des Bundeskanzleramtes gehörender Angelegenheiten einer eigenen Bundesministerin übertragen wird

StF: BGBl. Nr. 64a/1991

Schlagworte

Kanzleramtsministerin

Zuletzt aktualisiert am

14.10.2020

Gesetzesnummer

10001096

Dokumentnummer

NOR11001100

alte Dokumentnummer

N1199110448L

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