Dieses Abkommen wird durch die Anwendung des Schengen-Besitzstands überlagert. Aus dokumentalistischen Gründen wurde für die in BGBl. III Nr. 123/1997 kundgemachte Weiteranwendung eine Kopie des Vertrages erstellt.
§ 0
Betreten der durch Regulierungen von Grenzgewässern betroffenen Gebietsteile (Tschechische R)
Kurztitel
Betreten der durch Regulierungen von Grenzgewässern betroffenen Gebietsteile (Tschechische R)
Kundmachungsorgan
BGBl. Nr. 309/1978 aufgehoben durch BGBl. III Nr. 136/2012
Typ
Vertrag - Tschechische R
§/Artikel/Anlage
Inkrafttretensdatum
01.01.1993
Außerkrafttretensdatum
30.11.2012
Unterzeichnungsdatum
11.05.1978
Index
89/02 Wasserwirtschaft in Grenzgebieten
Beachte
Dieses Abkommen wird durch die Anwendung des Schengen-Besitzstands überlagert.
Aus dokumentalistischen Gründen wurde für die in BGBl. III Nr. 123/1997 kundgemachte Weiteranwendung eine Kopie des Vertrages
erstellt.
Langtitel
Abkommen zwischen der Österreichischen Bundesregierung und der Regierung der Tschechoslowakischen Sozialistischen Republik über das
Betreten der durch Regulierungen von Grenzgewässern betroffenen Gebietsteile
StF: BGBl. Nr. 309/1978
Änderung
BGBl. III Nr. 123/1997
BGBl. III Nr. 136/2012 (NR: GP XXIV RV 1567 AB 1758 S. 153 . BR: AB 8716 S. 808 .)
Sprachen
Deutsch, Tschechisch
Ratifikationstext
Das vorstehende Abkommen tritt gemäß seinem Art. 3 Abs. 1 am 10. Juli 1978 in Kraft.
Präambel/Promulgationsklausel
Die Österreichische Bundesregierung und die Regierung der Tschechoslowakischen Sozialistischen Republik,
in dem Bemühen um die Entwicklung der gegenseitigen Beziehungen auf der Grundlage der Schlußakte der Konferenz über Sicherheit und Zusammenarbeit in Europa,
sind wie folgt übereingekommen:
Zuletzt aktualisiert am
19.03.2019
Gesetzesnummer
10010406
Dokumentnummer
NOR11010625
alte Dokumentnummer
N8197847566L
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