Rechtsnormen
Kundmachungen, Staatsverträge und Sonstiges
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Betragsgrenzen (Bund) nach der Vereinbarung über einen Konsultationsmechanismus für 2001
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20.1.2001 (BGBl. II Nr. 53/2001)
Die aufgerufene Norm ist nicht mehr oder noch nicht in Kraft.
Stichworte
BGBl. Nr. 660/1996