Bemessung und Pauschalierung einer Gefahrenzulage für Beamte im Gefangenenaufsichtsdienst und für Erzieher an Justizanstalten

Alte FassungIn Kraft seit 01.6.1986

§ 0

Bemessung und Pauschalierung einer Gefahrenzulage für Beamte im Gefangenenaufsichtsdienst und für Erzieher an Justizanstalten

Kurztitel

Bemessung und Pauschalierung einer Gefahrenzulage für Beamte im Gefangenenaufsichtsdienst und für Erzieher an Justizanstalten

Kundmachungsorgan

BGBl. Nr. 414/1986 aufgehoben durch BGBl. Nr. 537/1992

Typ

V

§/Artikel/Anlage

§ 0

Inkrafttretensdatum

01.06.1986

Außerkrafttretensdatum

31.08.1992

Index

63/02 Gehaltsgesetz 1956

Langtitel

Verordnung des Bundesministers für Justiz vom 10. Juli 1986 über die Bemessung und Pauschalierung einer Gefahrenzulage für Beamte im Gefangenenaufsichtsdienst und für Erzieher an Justizanstalten

StF: BGBl. Nr. 414/1986

Änderung

BGBl. Nr. 537/1992

Zuletzt aktualisiert am

17.06.2025

Gesetzesnummer

10008605

Dokumentnummer

NOR11008756

alte Dokumentnummer

N61986186710

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