Bemessung und Pauschalierung einer Gefahrenzulage für Beamte im Gefangenenaufsichtsdienst und für Jugenderzieher an Justizanstalten

Alte FassungIn Kraft seit 01.5.1973

§ 0

Bemessung und Pauschalierung einer Gefahrenzulage für Beamte im Gefangenenaufsichtsdienst und für Jugenderzieher an Justizanstalten

Kurztitel

Bemessung und Pauschalierung einer Gefahrenzulage für Beamte im Gefangenenaufsichtsdienst und für Jugenderzieher an Justizanstalten

Kundmachungsorgan

BGBl. Nr. 228/1973 aufgehoben durch BGBl. Nr. 414/1986

Typ

V

§/Artikel/Anlage

§ 0

Inkrafttretensdatum

01.05.1973

Außerkrafttretensdatum

31.05.1986

Index

63/02 Gehaltsgesetz 1956

Langtitel

Verordnung des Bundesministers für Justiz vom 4. Mai 1973 über die Bemessung und Pauschalierung einer Gefahrenzulage für Beamte im Gefangenenaufsichtsdienst und für Jugenderzieher an Justizanstalten

StF: BGBl. Nr. 228/1973

Änderung

BGBl. Nr. 414/1986

Zuletzt aktualisiert am

17.06.2025

Gesetzesnummer

10008293

Dokumentnummer

NOR11008443

alte Dokumentnummer

N61973136140

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