BE-Ü-VO – Übertragung der umfassenden Planung und des Baues der Hochleistungsstrecke Staatsgrenze bei Kufstein–Innsbruck–Staatsgrenze am Brenner oder von Teilen derselben an die Brenner Eisenbahn GmbH

Alte FassungIn Kraft seit 10.11.1999

Der Kurztitel der Verordnung wurde mit Wirksamkeit vom 10.11.1999 vergeben (vgl. BGBl. II Nr. 423/1999). Aus dokumentalistischen Gründen wurde auch in den bereits aufgehobenen Dokumenten der Kurztitel angepaßt.

BE-Ü-VO § 0

Übertragung der umfassenden Planung und des Baues der Hochleistungsstrecke Staatsgrenze bei Kufstein–Innsbruck–Staatsgrenze am Brenner oder von Teilen derselben an die Brenner Eisenbahn GmbH

Kurztitel

Übertragung der umfassenden Planung und des Baues der Hochleistungsstrecke Staatsgrenze bei Kufstein–Innsbruck–Staatsgrenze am Brenner oder von Teilen derselben an die Brenner Eisenbahn GmbH

Kundmachungsorgan

BGBl. II Nr. 335/1997 zuletzt geändert durch BGBl. II Nr. 423/1999

Typ

V

§/Artikel/Anlage

§ 0

Inkrafttretensdatum

10.11.1999

Außerkrafttretensdatum

31.12.2001

Abkürzung

BE-Ü-VO

Index

56/03 ÖBB

Langtitel

Verordnung des Bundesministers für Wissenschaft und Verkehr über die Übertragung der umfassenden Planung und des Baues der Hochleistungsstrecke Staatsgrenze bei Kufstein–Innsbruck–Staatsgrenze am Brenner oder von Teilen derselben an die Brenner Eisenbahn GmbH (BE-Ü-VO)

StF: BGBl. II Nr. 335/1997

Änderung

BGBl. II Nr. 423/1999

Präambel/Promulgationsklausel

Gemäß § 3 des Bundesgesetzes zur Errichtung einer „Brenner-Eisenbahn-Gesellschaft“, BGBl. Nr. 502/1995, wird im Einvernehmen mit dem Bundesminister für Finanzen verordnet:

Anmerkung

Der Kurztitel der Verordnung wurde mit Wirksamkeit vom 10.11.1999 vergeben (vgl. BGBl. II Nr. 423/1999). Aus dokumentalistischen Gründen wurde auch in den bereits aufgehobenen Dokumenten der Kurztitel angepaßt.

Zuletzt aktualisiert am

29.01.2026

Gesetzesnummer

10007874

Dokumentnummer

NOR30000244

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