BauV § 0
Bauarbeiterschutzverordnung
Kurztitel
Bauarbeiterschutzverordnung
Kundmachungsorgan
BGBl. Nr. 340/1994
Typ
V
§/Artikel/Anlage
Inkrafttretensdatum
01.05.1998
Außerkrafttretensdatum
30.06.2000
Abkürzung
BauV
Index
60/02 Arbeitnehmerschutz
Langtitel
Verordnung des Bundesministers für Arbeit und Soziales über Vorschriften zum Schutz des Lebens, der Gesundheit und der Sittlichkeit der Arbeitnehmer bei Ausführung von Bauarbeiten (Bauarbeiterschutzverordnung - BauV)
StF: BGBl. Nr. 340/1994
Änderung
BGBl. Nr. 450/1994 (NR: GP XVIII RV 1590 AB 1671 S. 166 . BR: AB 4794 S. 587 .)
EWR/Anh. XVIII: 378L0610, 380L1107, 388L0642, 391L0322, 382L0605, 383L0477, 391L0382, 386L0188, 388L0364, 389L0391, 389L0654, 389L0655, 389L0656, 390L0269, 390L0270, 390L0394, 390L0679, 391L0383, 392L0057, 392L0058 und 392L0104)
BGBl. Nr. 706/1995
BGBl. II Nr. 121/1998
BGBl. II Nr. 368/1998 (CELEX-Nr.: 389L0654, 392L0057)
Präambel/Promulgationsklausel
Auf Grund der §§ 24 Abs. 1 bis 4 und 27 Abs. 7 des Arbeitnehmerschutzgesetzes, BGBl. Nr. 234/1972, zuletzt geändert durch BGBl. Nr. 650/1989, wird, soweit es sich um der Gewerbeordnung 1994, BGBl. Nr. 194 unterliegende Betriebe handelt, im Einvernehmen mit dem Bundesminister für wirtschaftliche Angelegenheiten und, soweit es sich um Betriebe handelt, die dem Bundesgesetz über die Verkehrs-Arbeitsinspektion, BGBl. Nr. 100/1988, unterliegen, im Einvernehmen mit dem Bundesminister für öffentliche Wirtschaft und Verkehr, verordnet:
Inhaltsverzeichnis
I. HAUPTSTÜCK
Allgemeine Anforderungen und Maßnahmen
1. Abschnitt: Allgemeine Bestimmungen
§ 1. Geltungsbereich
§ 2. Begriffsbestimmungen
§ 3. Meldung von Bauarbeiten
§ 4. Aufsicht und Koordination
§ 5. Eignung der Arbeitnehmer
§ 6. Arbeitsplätze und Verkehrswege
§ 7. Absturzgefahr
§ 8. Absturzsicherungen
§ 9. Abgrenzungen
§ 10. Schutzeinrichtungen
§ 11. Gefahren durch Naturereignisse
§ 12. Arbeiten an bestehenden Bauwerken
§ 13. Allgemeine Bestimmungen über elektrische Anlagen und Betriebsmittel
§ 14. Schutzabstände bei elektrischen Anlagen und Betriebsmitteln
§ 15. Lagerung
§ 16. Transport-, Be- und Entladen
2. Abschnitt: Arbeitsvorgänge und Arbeitsverfahren
§ 17. Allgemeines
§ 18. Lärm und Erschütterungen
§ 19. Allgemeine Bestimmungen über Arbeitsstoffe
§ 20. Brandgefährliche und explosionsgefährliche Arbeitsstoffe
§ 21. Gesundheitsgefährdende Arbeitsstoffe
3. Abschnitt: Persönliche Schutzausrüstung
§ 22. Allgemeines
§ 23. Schutz der Augen und des Gesichtes
§ 24. Schutz des Gehörs
§ 25. Schutz der Atmungsorgane
§ 26. Besondere Bestimmungen über Atemschutzgeräte
§ 27. Schutz des Kopfes
§ 28. Schutz der Beine
§ 29. Schutz des Körpers und der Arme
§ 30. Schutz gegen Absturz
4. Abschnitt: Erste-Hilfe-Leistung, sanitäre Vorkehrungen und sonstige Einrichtungen
§ 31. Erste-Hilfe-Leistung
§ 32. Sanitätsräume
§ 33. Trinkwasser
§ 34. Waschgelegenheiten
§ 35. Aborte
§ 36. Aufenthaltsräume
§ 37. Weitere Einrichtungen
§ 38. Allgemeine Bestimmungen über Unterkünfte
§ 39. Schlafräume in Unterkünften
§ 40. Aufenthaltsräume in Unterkünften
§ 41. Krankenstube
5. Abschnitt: Brandschutzmaßnahmen
§ 42. Allgemeines
§ 43. Fußböden von Arbeitsplätzen, Aufenthaltsräumen und Unterkünften
§ 44. Brennbare Abfälle und Rückstände
§ 45. Feuerlöschmittel und Feuerlöschgeräte
§ 46. Brandalarmeinrichtungen, Brandalarmplan, Brandschutzordnung
§ 47. Brandschutz bei Einrichtung der Baustellen
II. HAUPTSTÜCK
Besondere Anforderungen und Maßnahmen
6. Abschnitt: Erd- und Felsarbeiten
§ 48. Aushub
§ 49. Arbeitsraumbreite
§ 50. Abböschen
§ 51. Verbaumaßnahmen
§ 52. Verbauarten
§ 53. Bodenverfestigung
§ 54. Abtragearbeiten
7. Abschnitt: Gerüste
§ 55. Allgemeines
§ 56. Statischer Nachweis
§ 57. Gerüstlagen
§ 58. Arbeitsgerüste
§ 59. Schutzgerüste
§ 60. Aufstellen und Abtragen von Gerüsten
§ 61. Prüfung von Gerüsten
§ 62. Benützung von Gerüsten
§ 63. Verwendungszweck von Gerüsten
§ 64. Leitergerüste
§ 65. Metallgerüste
§ 66. Verfahrbare Standgerüste
§ 67. Bockgerüste
§ 68. Konsolgerüste
§ 69. Ausschußgerüste
§ 70. Gerüste für Arbeiten an Schornsteinen
§ 71. Allgemeine Bestimmungen über Hängegerüste
§ 72. Fahrbare und verfahrbare Hängegerüste
§ 73. Behelfsgerüste
8. Abschnitt: Leitern, Laufbrücken, Lauftreppen
§ 74. Allgemeine Bestimmungen über Leitern
§ 75. Festverlegte Leitern
§ 76. Anlegeleitern
§ 77. Stehleitern
§ 78. Mehrzweckleitern
§ 79. Mechanische Leitern
§ 80. Strickleitern
§ 81. Laufbrücken, Lauftreppen
9. Abschnitt: Schalungen und Lehrgerüste
§ 82. Allgemeines
§ 83. Stützen
§ 84. Ausschalen
10. Abschnitt: Montagearbeiten des Stahlbaues und des konstruktiven Holzbaus, Bauen mit Fertigteilen
§ 85. Montagearbeiten
§ 86. Bauen mit Fertigteilen
11. Abschnitt: Arbeiten auf Dächern
§ 87. Allgemeines
§ 88. Schutzeinrichtungen
§ 89. Arbeitsplätze und Zugänge
§ 90. Arbeiten auf nicht durchbruchsicheren Dachflächen
12. Abschnitt: Arbeiten an Schornstein- und Feuerungsanlagen
§ 91. Einrichtungen zum Befördern von Personen beim Schornsteinbau
§ 92. Schornsteinreinigungsarbeiten
§ 93. Feuerungsanlagen
13. Abschnitt: Untertagebauarbeiten
§ 94. Vorbereitende Maßnahmen
§ 95. Allgemeines
§ 96. Bewetterung
§ 97. Elektrische Anlagen und Beleuchtung
§ 98. Betriebsmittel
§ 99. Allgemeine Bestimmungen über den Tunnel- und Stollenbau
§ 100. Transportmittel und -einrichtungen im Tunnel- und Stollenbau
§ 101. Verkehr im Tunnel- und Stollenbau
§ 102. Allgemeine Bestimmungen über den Schachtbau
§ 103. Verkehrswege im Schachtbau
§ 104. Förderung in Schächten
§ 105. Schutzausrüstungen, Rettungs- und Brandschutzmaßnahmen, sanitäre Einrichtungen
14. Abschnitt: Wasserbauarbeiten
§ 106. Allgemeines
§ 107. Wasserfahrzeuge
15. Abschnitt: Bau- und Erhaltungsarbeiten bei Eisenbahnanlagen und auf Straßen mit Fahrzeugverkehr
§ 108. Bau- und Erhaltungsarbeiten bei Eisenbahnanlagen
§ 109. Bau- und Erhaltungsarbeiten auf Straßen mit Fahrzeugverkehr
16. Abschnitt: Abbrucharbeiten
§ 110. Vorbereitende Maßnahmen
§ 111. Allgemeine Sicherungsmaßnahmen
§ 112. Arbeitsvorgänge
§ 113. Einsatz von Maschinen
§ 114. Abbruch durch Abtragen
§ 115. Abbruch durch Abgreifen
§ 116. Abbruch durch Eindrücken
§ 117. Abbruch durch Einreißen
§ 118. Abbruch durch Einschlagen
§ 119. Abbruch durch Demontage
17. Abschnitt: Arbeiten in oder an Behältern, Silos, Schächten, Gruben, Gräben, Künetten, Kanälen und Rohrleitungen
§ 120. Allgemeines
§ 121. Feuerarbeiten
§ 122. Einsteigen
18. Abschnitt: Besondere Bauarbeiten
§ 123. Arbeiten im Bereich von Deponien
§ 124. Arbeiten mit Asbest
§ 125. Arbeiten mit Blei
§ 126. Sandstrahlen
19. Abschnitt: Arbeiten mit Flüssiggas
§ 127. Allgemeines
§ 128. Ausrüstung von Flüssiggasanlagen
§ 129. Allgemeine Bestimmungen über die Aufstellung von Flüssiggasanlagen
§ 130. Aufstellung und Verwendung von Flüssiggasbehältern unter Erdgleiche
§ 131. Brandschutz bei Verwendung von Flüssiggas
§ 132. Betrieb von Flüssiggasanlagen
§ 133. Prüfung von Flüssiggasanlagen
20. Abschnitt: Arbeiten mit Hebezeugen
§ 134. Allgemeines
§ 135. Krane, Winden, Hub- und Zuggeräte
§ 136. Prüfung von Kranen, Winden, Hub- und Zuggeräten
§ 137. Arbeits- und Rettungskörbe für Krane
§ 138. Prüfung von Arbeits- und Rettungskörben
§ 139. Allgemeine Bestimmungen über Bauaufzüge ohne Personenbeförderung
§ 140. Schutzmaßnahmen bei Bauaufzügen ohne Personenbeförderung
§ 141. Bauaufzüge mit Personenbeförderung
21. Abschnitt: Arbeiten mit Fahrzeugen, Maschinen und Geräten
§ 142. Allgemeine Bestimmungen über Fahrzeuge
§ 143. Betrieb von Fahrzeugen
§ 144. Erdbaumaschinen
§ 145. Bagger zum Heben von Einzellasten
§ 146. Rammen
§ 147. Betonpumpen, Verteilermaste
§ 148. Heiz- und Schmelzgeräte
§ 149. Sonstige Maschinen und Geräte
III. HAUPTSTÜCK
Instandhaltung, Prüfung, Reinigung und Unterweisung
§ 150. Instandhaltung
§ 151. Abnahmeprüfungen und wiederkehrende Prüfungen
§ 152. Prüfung
§ 153. Reinigung
§ 154. Unterweisung
IV. HAUPTSTÜCK
Durchführung des Arbeitnehmerschutzes
§ 155. Besondere Pflichten der Arbeitgeber
§ 156. Besondere Pflichten und Verhalten der Arbeitnehmer
V. HAUPTSTÜCK
Behördliche Maßnahmen zum Schutz der Arbeitnehmer, Ausnahmen, Abweichungen (Anm.: Ausnahmen und Abweichungen)
§ 157. Weitergehende Schutzmaßnahmen (Anm.: Abweichungen für das Ausheben und Betreten von Mastgruben)
§ 158. Ausnahmen, Abweichungen (Anm.: Abweichungen für kurzfristige Bauarbeiten)
VI. HAUPTSTÜCK
Schluß- und Übergangsbestimmungen
§ 159. Auflegen von Vorschriften, Vormerken und Nachweisen
§ 160. Behördenzuständigkeit (Anm.: aufgehoben durch BGBl. Nr. 450/1994)
§ 161. Strafbestimmungen
§ 162. Übergangsbestimmungen
§ 163. Außerkrafttreten von Vorschriften
§ 164. Inkrafttreten
Schlagworte
Inh
BGBl. Nr. 194/1994, Erdarbeit, Schornsteinanlage, Tunnelbau, Transporteinrichtung, Rettungsschutzmaßnahme, Bauarbeit, Hubgerät, Arbeitskorb, Heizgerät, Schlußbestimmung
Zuletzt aktualisiert am
13.06.2017
Gesetzesnummer
10008904
Dokumentnummer
NOR40193545
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