Das Sanierungs- und Abwicklungsgesetz wurde in Artikel 2 des BGBl. I Nr. 98/2014 kundgemacht.
BaSAG § 0
Sanierungs- und Abwicklungsgesetz
Kurztitel
Sanierungs- und Abwicklungsgesetz
Kundmachungsorgan
Inkrafttretensdatum
01.01.2015
Außerkrafttretensdatum
30.06.2015
Langtitel
Bundesgesetz über die Sanierung und Abwicklung von Banken (Sanierungs- und Abwicklungsgesetz – BaSAG)
StF: BGBl. I Nr. 98/2014 (NR: GP XXV RV 361 AB 437 S. 55 . BR: AB 9298 S. 837 .)
[CELEX-Nr.: 32014L0059 , 32014L0065 ]
Änderung
BGBl. I Nr. 117/2015 (NR: GP XXV RV 686 AB 751 S. 83 . BR: 9404 AB 9415 S. 844.)
[CELEX-Nr.: 31997L0009 , 32014L0049 ]
Präambel/Promulgationsklausel
Der Nationalrat hat beschlossen:
Inhaltsverzeichnis
Art / Paragraf Gegenstand / Bezeichnung
1. Teil
Allgemeine Bestimmungen
§ 1. Gegenstand und Anwendungsbereich
§ 2. Begriffsbestimmungen
§ 3. Die Abwicklungsbehörde und das zuständige Ministerium
2. Teil
Vorbereitung
1. Hauptstück
Sanierungs- und Abwicklungsplanung
1. Abschnitt
Allgemeine Bestimmungen
§ 4. Festlegung der Planinhalte
§ 5. Widerruf vereinfachter Anforderungen
§ 6. Erleichterungen für Mitglieder von Kreditinstitute-Verbünden und institutsbezogenen Sicherungssystemen
§ 7. Verpflichtende Planerstellung der Mitglieder von Kreditinstitute-Verbünden und institutsbezogenen Sicherungssystemen
2. Abschnitt
Sanierungsplanung
§ 8. Sanierungsplan
§ 9. Inhalt des Sanierungsplans
§ 10. Indikatoren des Sanierungsplans
§ 11. Aktualisierung des Sanierungsplans
§ 12. Bewertung des Sanierungsplans
§ 13. Verbesserung des Sanierungsplans
§ 14. Verfahren zur Beseitigung eines Mangels oder potenziellen Hindernisses
§ 15. Gruppensanierungsplan
§ 16. Inhalt des Gruppensanierungsplans
§ 17. Bewertung des Gruppensanierungsplans im Wege einer gemeinsamen Entscheidung, wenn die FMA konsolidierende Aufsichtsbehörde ist
§ 18. Bewertung des Gruppensanierungsplans im Wege einer gemeinsamen Entscheidung, wenn die FMA nicht konsolidierende Aufsichtsbehörde ist
3. Abschnitt
Abwicklungsplanung
§ 19. Abwicklungsplan
§ 20. Inhalt des Abwicklungsplans
§ 21. Mitwirkung bei der Erstellung von Abwicklungsplänen
§ 22. Gruppenabwicklungsplan
§ 23. Inhalt des Gruppenabwicklungsplans
§ 24. Verfahren bei der Erstellung von Gruppenabwicklungsplänen
§ 25. Verfahren für Gruppenabwicklungspläne, wenn die Abwicklungsbehörde die für die Gruppenabwicklung zuständige Behörde ist
§ 26. Verfahren für Gruppenabwicklungspläne, wenn die Abwicklungsbehörde nicht die für die Gruppenabwicklung zuständige Behörde ist
2. Hauptstück
Abwicklungsfähigkeit
§ 27. Bewertung der Abwicklungsfähigkeit von Instituten
§ 28. Bewertung der Abwicklungsfähigkeit von Gruppen,
§ 29. Befugnisse zum Abbau und zur Beseitigung von Hindernissen für die Abwicklungsfähigkeit
§ 30. Befugnisse zum Abbau und zur Beseitigung von Hindernissen für die Abwicklungsfähigkeit von Gruppen, wenn die Abwicklungsbehörde die für die Gruppenabwicklung zuständige Behörde ist
§ 31. Befugnisse zum Abbau und zur Beseitigung von Hindernissen für die Abwicklungsfähigkeit von Gruppen, wenn die Abwicklungsbehörde nicht die für die Gruppenabwicklung zuständige Behörde ist
3. Hauptstück
Gruppeninterne finanzielle Unterstützung
§ 32. Vereinbarung über gruppeninterne finanzielle Unterstützung
§ 33. Zulässigkeit und Inhalt einer Vereinbarung über gruppeninterne finanzielle Unterstützung
§ 34. Prüfungsverfahren betreffend die vorgeschlagene Vereinbarung über gruppeninterne finanzielle Unterstützung, wenn die FMA konsolidierende Aufsichtsbehörde ist
§ 35. Prüfungsverfahren betreffend die vorgeschlagene Vereinbarung über gruppeninterne finanzielle Unterstützung, wenn die FMA nicht konsolidierende Aufsichtsbehörde ist
§ 36. Zustimmung der Anteilseigner zur geplanten Vereinbarung
§ 37. Weiterleitung an die Abwicklungsbehörden
§ 38. Voraussetzungen für die Gewährung gruppeninterner finanzieller Unterstützung
§ 39. Beschluss über die Gewährung einer finanziellen Unterstützung
§ 40. Anzeige der beabsichtigten Gewährung gruppeninterner finanzieller Unterstützung
§ 41. Entscheidung der Aufsichtsbehörde über die Gewährung gruppeninterner finanzieller Unterstützung durch ein Unternehmen mit Sitz im Österreich
§ 42. Mitwirkung der FMA bei der Entscheidung über die Gewährung gruppeninterner finanzieller Unterstützung durch ein Unternehmen mit Sitz in einem anderen Mitgliedstaat
§ 43. Offenlegungspflichten
3. Teil
Frühzeitiges Eingreifen
§ 44. Frühinterventionsmaßnahmen
§ 45. Abberufung von Mitgliedern der Geschäftsleitung, des Aufsichtsrates und des höheren Managements
§ 46. Vorläufiger Verwalter
§ 47. Koordinierung der Frühinterventionsbefugnisse und Bestellung eines vorläufigen Verwalters bei Gruppen
4. Teil
Abwicklung
1. Hauptstück
Ziele, Voraussetzungen und allgemeine Grundsätze
§ 48. Abwicklungsziele
§ 49. Voraussetzungen für eine Abwicklung
§ 50. Anordnung von Abwicklungsmaßnahmen
§ 51. Ausfall eines Instituts
§ 52. Abwicklungsvoraussetzungen in Bezug auf CRR-Finanzinstitute und Holdinggesellschaften
§ 53. Allgemeine Grundsätze für eine Abwicklung
2. Hauptstück
Bewertung
§ 54. Allgemeine Bestimmungen
§ 55. Bewertungskriterien und Unterlagen
§ 56. Zweck der Bewertung
§ 57. Vorläufige und abschließende Bewertung
3. Hauptstück
Abwicklungsbefugnisse
§ 58. Allgemeine Befugnisse
§ 59. Unterbrechung eines gerichtlichen Verfahrens in Zivilsachen und Aussetzung einer Entscheidung eines Zivilgerichts
§ 60. Parteiwechsel
§ 61. Bereitstellung von Diensten und Einrichtungen
§ 62. Befugnisse in Bezug auf in Drittländern belegene Vermögenswerte, Rechte, Verbindlichkeiten, Anteile oder andere Eigentumstitel
§ 63. Ausschluss bestimmter vertraglicher Bedingungen bei frühzeitigem Eingreifen und bei der Abwicklung
§ 64. Befugnis zur Aussetzung von Zahlungs- oder Lieferverpflichtungen
§ 65. Befugnis zur Beschränkung von Sicherungsrechten
§ 66. Befugnis zur vorübergehenden Aussetzung von Kündigungsrechten
§ 67. Steuerungsübernahme
§ 68. Abwicklungsverwalter
§ 69. Umwandlung in eine Aktiengesellschaft
4. Hauptstück
Instrument der Beteiligung von Inhabern relevanter Kapitalinstrumente
§ 70. Verpflichtung zur Herabschreibung und Umwandlung
§ 71. Voraussetzungen für die Beteiligung von Inhabern relevanter Kapitalinstrumente
§ 72. Feststellung der Voraussetzungen für die Anwendung des Instruments der Herabschreibung und Umwandlung von relevanten Kapitalinstrumenten bei Gruppen
§ 73. Durchführung der Herabschreibung und Umwandlung relevanter Kapitalinstrumente
5. Hauptstück
Abwicklungsinstrumente
1. Abschnitt
Allgemeines
§ 74. Allgemeine Grundsätze
2. Abschnitt
Instrument der Unternehmensveräußerung
§ 75. Anwendung des Instruments der Unternehmensveräußerung
§ 76. Sonstige Rechtswirkungen des Instruments der Unternehmensveräußerung
§ 77. Verfahrensvorschriften für das Instrument der Unternehmensveräußerung
3. Abschnitt
Instrument des Brückeninstituts
§ 78. Anwendung des Instruments des Brückeninstituts
§ 79. Das Brückeninstitut
§ 80. Betrieb des Brückeninstituts
§ 81. Sonstige Bestimmungen für das Brückeninstitut
4. Abschnitt
Instrument der Ausgliederung von Vermögenswerten
§ 82. Anwendung des Instruments der Ausgliederung von Vermögenswerten
§ 83. Die Abbaueinheit
§ 84. Betrieb der Abbaueinheit
5. Abschnitt
Instrument der Gläubigerbeteiligung
§ 85. Anwendung des Instruments der Gläubigerbeteiligung
§ 86. Berücksichtigungsfähige Verbindlichkeiten
§ 87. Ausgleichsbeiträge des Abwicklungsfinanzierungsmechanismus
§ 88. Bewertung des Betrags der Gläubigerbeteiligung
§ 89. Behandlung der Anteilseigner
§ 90. Abfolge der Herabschreibung und Umwandlung (Verlusttragungskaskade)
§ 91. Anwendung des Instruments der Gläubigerbeteiligung auf Verbindlichkeiten aus Derivaten
§ 92. Umwandlungsquote
§ 93. Erstellung, Genehmigung und Umsetzung eines Reorganisationsplans
§ 94. Anforderungen an den Reorganisationsplan
6. Abschnitt
Weitere Bestimmungen
§ 95. Wirksamwerden
§ 96. Widerruf der Zulassung zum Handel
§ 97. Zulassung zum Handel von neu ausgegebenen Wertpapieren
§ 98. Vertragliche Anerkennung in Drittländern
§ 99. Anwendung von Instrumenten des FinStaG
7. Abschnitt
Mindestbetrag an Eigenmitteln und berücksichtigungsfähigen Verbindlichkeiten
§ 100. Mindestbetrag an Eigenmitteln und berücksichtigungsfähigen Verbindlichkeiten auf Einzelinstitutsbasis
§ 101. Mindestbetrag an Eigenmitteln und berücksichtigungsfähigen Verbindlichkeiten auf konsolidierter Basis
§ 102. Mindestbetrag an Eigenmitteln und berücksichtigungsfähigen Verbindlichkeiten für Tochterunternehmen auf Einzelbasis
§ 103. Absehen vom Mindestbetrag an Eigenmitteln und berücksichtigungsfähigen Verbindlichkeiten
§ 104. Einhaltung des Mindestbetrags durch vertragliche Instrumente
§ 105. Überprüfung des Einhaltens des Mindestbetrags
6. Hauptstück
Schutzbestimmungen
§ 106. Behandlung der Anteilseigner und Gläubiger bei partiellen Übertragungen und Anwendung des Instruments der Gläubigerbeteiligung
§ 107. Bewertung unterschiedlicher Behandlung
§ 108. Schutzbestimmungen für Anteilseigner und Gläubiger
§ 109. Schutzbestimmungen für Gegenparteien bei partiellen Vermögensübertragungen
§ 110. Schutz von Vereinbarungen über Finanzsicherheiten, Aufrechnungs- und Saldierungsvereinbarungen
§ 111. Schutz von Sicherungsvereinbarungen
§ 112. Schutz strukturierter Abwicklungsfinanzierungsmechanismen und gedeckter Schuldverschreibungen
§ 113. Partielle Übertragungen: Schutz von Handels-, Clearing- und Abwicklungssystemen
7. Hauptstück
Verfahren
§ 114. Mitteilungspflichten
§ 115. Entscheidungsvorbereitung der Abwicklungsbehörde
§ 116. Verfahren vor der Abwicklungsbehörde
§ 117. Unanwendbarkeit gesellschaftsrechtlicher Vorschriften
§ 118. Rechtsmittelverfahren
§ 119. Beschränkungen von Insolvenzverfahren und sonstigen Verfahren
8. Hauptstück
Geheimhaltung und Informationsaustausch
§ 120. Geheimhaltung
§ 121. Zulässiger Informationsaustausch
§ 122. Austausch von vertraulichen Informationen mit Drittlandsbehörden
5. Teil
Abwicklungsfinanzierungsmechanismus
§ 123. Einrichtung eines Abwicklungsfinanzierungsmechanismus
§ 124. Nutzung des Abwicklungsfinanzierungsmechanismus
§ 125. Zielausstattung des Abwicklungsfinanzierungsmechanismus
§ 126. Erreichung der Zielausstattung
§ 127. Außerordentliche nachträglich eingehobene Beiträge
§ 128. Alternative Finanzierungsmöglichkeiten
§ 129. Kreditaufnahme unter Abwicklungsfinanzierungsmechanismen
§ 130. Gegenseitige Unterstützung der nationalen Abwicklungsfinanzierungsmechanismen bei Gruppenabwicklung
§ 131. Rang der Einlagen in der Insolvenzrangfolge
§ 132. Inanspruchnahme von Einlagensicherungseinrichtungen im Rahmen einer Abwicklung
6. Teil
Grenzüberschreitende Gruppenabwicklung
1. Abschnitt
Grenzüberschreitende Entscheidungsfindung und Information; Abwicklungskollegien
§ 133. Allgemeine Grundsätze für die Entscheidung unter Beteiligung von mehr als einem Mitgliedstaat
§ 134. Abwicklungskollegien
§ 135. Mitglieder des Abwicklungskollegiums
§ 136. Organisation des Abwicklungskollegiums
§ 137. Europäische Abwicklungskollegien
§ 138. Informationsaustausch zwischen Behörden
2. Abschnitt
Gruppenabwicklung im Zusammenhang mit einem Tochterunternehmen der Gruppe
§ 139. Übermittlung von Informationen über die Abwicklungsvoraussetzungen
§ 140. Vorgehen, wenn die Abwicklungsbehörde nicht die für die Gruppenabwicklung zuständige Behörde ist
§ 141. Vorgehen, wenn die Abwicklungsbehörde die für die Gruppenabwicklung zuständige Behörde ist
§ 142. Gruppenabwicklungskonzept
§ 143. Unverzügliche Durchführung der Maßnahmen
3. Abschnitt
Gruppenabwicklung im Zusammenhang mit einem EU-Mutterunternehmen
§ 144. Vorgehen, wenn die Abwicklungsbehörde nicht die für die Gruppenabwicklung zuständige Behörde ist
§ 145. Vorgehen, wenn die Abwicklungsbehörde die für die Gruppenabwicklung zuständige Behörde ist
§ 146. Unverzügliche Durchführung der Maßnahmen
7. Teil
Beziehungen zu Drittländern
§ 147. Abkommen mit Drittländern
§ 148. Zusammenarbeit mit Drittlandsbehörden
§ 149. Anerkennung und Durchsetzung der Abwicklungsverfahren von Drittländern
§ 150. Verweigerung der Anerkennung oder Durchsetzung der Abwicklungsverfahren von Drittländern
§ 151. Abwicklung von EU-Zweigstellen
8. Teil
Strafbestimmungen und sonstige Maßnahmen
§ 152. Strafbestimmungen
§ 153. Strafbestimmungen betreffend juristische Personen
§ 154. Verlängerung der Verjährungsfrist und Vollstreckung von Bescheiden
§ 155. Veröffentlichung von Gesetzesverstößen und Geldstrafen
§ 156. Meldungen an die EBA
§ 157. Sonstige Maßnahmen
§ 158. Wirksame Ahndung von Gesetzesverstößen
§ 159. Verwendung von eingenommenen Geldstrafen
9. Teil
Kosten, Übergangs- und Schlussbestimmungen
§ 160. Kostenbestimmung
§ 161. Übergangsbestimmungen
§ 162. Abbaugesellschaft
§ 163. Sprachliche Gleichbehandlung
§ 164. Verweise
§ 165. Gebühren und Abgaben
§ 166. Vollziehung
§ 167. Inkrafttreten
Anlage zu § 9 Informationen, die im Sanierungsplan enthalten sein müssen
Anlage zu § 21 Informationen, die die Abwicklungsbehörde für die Erstellung und Fortschreibung von Abwicklungsplänen bei den Instituten anfordern kann
Anlage zu § 27 Aspekte, die die Abwicklungsbehörde bei der Bewertung der Abwicklungsfähigkeit eines Instituts mit einzubeziehen hat
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