Zwar nicht formell aufgehoben, aber aus dokumentalistischen Gründen wurde ein Außerkrafttretensdatum gesetzt (Anwendungszeitraum erschöpft).
§ 0
Auswirkungen grenznaher Flugplätze – Änderung (Schweiz)
Kurztitel
Auswirkungen grenznaher Flugplätze – Änderung (Schweiz)
Kundmachungsorgan
Typ
Vertrag - Schweiz
§/Artikel/Anlage
Inkrafttretensdatum
19.09.2017
Außerkrafttretensdatum
31.12.2022
Index
99/04 Luft- und Weltraumfahrt
Beachte
Zwar nicht formell aufgehoben, aber aus dokumentalistischen Gründen wurde ein Außerkrafttretensdatum gesetzt (Anwendungszeitraum erschöpft).
Langtitel
Vereinbarung zwischen dem Eidgenössischen Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation und dem Bundesministerium für Verkehr, Innovation und Technologie der Republik Österreich
Präambel/Promulgationsklausel
Der Flugplatz St. Gallen-Altenrhein erwartet jeweils während des jährlich in Davos stattfindenden World Economic Forum (WEF) sowie kurz davor und danach einen signifikanten Zusatzverkehr durch Staatsluftfahrzeuge und Business-Jets. Damit das erwartete zusätzliche Verkehrsvolumen während der Dauer des WEF bzw. einen Tag davor und danach bewältigt werden kann und im Bestreben, die dafür erforderlichen alljährlichen zwischenstaatlichen Vereinbarungen administrativ zu entlasten, wird für das in den Jahren 2018 bis und mit 2022 stattfindende WEF folgende Änderung der Ressortvereinbarung vom 19. März 19921 zur Durchführung des Vertrages zwischen der Schweizerischen Eidgenossenschaft und der Republik Österreich über die Auswirkungen des Betriebes bestehender grenznaher Flugplätze in denjenigen Punkten, die der Bewältigung des erwartenden zusätzlichen Verkehrs entgegenstehen, beschlossen:
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1 Kundgemacht in BGBl. Nr. 172/1992 idF BGBl. III Nr. 33/2010, zuletzt geändert durch BGBl. III Nr. 153/2012.
Zuletzt aktualisiert am
16.05.2023
Gesetzesnummer
20009987
Dokumentnummer
NOR40197756
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