Der Kurztitel und die Abkürzung wurden mit Wirksamkeit vom 8.12.2011 geändert (vgl. BGBl. I Nr. 112/2011). Aus dokumentalistischen Gründen wurden auch in den bereits aufgehobenen Dokumenten der Kurztitel und die Abkürzung angepasst.
AußWG 2011 § 0
Außenwirtschaftsgesetz 2011
Kurztitel
Außenwirtschaftsgesetz 2011
Kundmachungsorgan
Typ
BG
§/Artikel/Anlage
Inkrafttretensdatum
01.10.2011
Außerkrafttretensdatum
07.12.2011
Abkürzung
AußWG 2011
Index
54/02 Außenhandelsgesetz
Langtitel
Bundesgesetz, mit dem das Außenhandelsgesetz 2011 – AußHG 2011 erlassen wird
StF: BGBl. I Nr. 26/2011 (NR: GP XXIV RV 1073 AB 1127 S. 99 . BR: AB 8472 S. 795 .)
[CELEX-Nr.: 32009L0043 ]
Präambel/Promulgationsklausel
Inhaltsverzeichnis
1. Hauptstück
Allgemeine Bestimmungen
§ 1. Begriffsbestimmungen
§ 2. Wertgrenzen
2. Hauptstück
Genehmigungskriterien
§ 3. Allgemeine Grundsätze
§ 4. Einhaltung der internationalen Verpflichtungen
§ 5. Einhaltung der internationalen Mechanismen zur Kontrolle von Waffenausfuhren
§ 6. Achtung der Menschenrechte und des humanitären Völkerrechts
§ 7. Auswirkungen auf die innere Lage im Bestimmungsland
§ 8. Aufrechterhaltung von Frieden, Sicherheit und regionaler Stabilität
§ 9. Auswirkungen auf die Sicherheitsinteressen und auswärtigen Beziehungen Österreichs und auf die Sicherheitsinteressen anderer EU-Mitgliedstaaten
§ 10. Auswirkungen im Hinblick auf terroristische Aktivitäten und die internationale Kriminalität
§ 11. Gefahr einer Umlenkung zu unerwünschten Zwecken
§ 12. Dauerhafte Entwicklung
§ 13. Endverwendung
3. Hauptstück
Beschränkungen im Verkehr mit Drittstaaten
1. Abschnitt
Beschränkungen im Güterverkehr
§ 14. Genehmigungspflichten
§ 15. Besondere Genehmigungspflichten für Güter mit doppeltem Verwendungszweck
§ 16. Nationale Allgemeingenehmigungen
§ 17. Globalgenehmigungen
§ 18. Verbote
§ 19. Meldepflichten
§ 20. Sicherheitsmaßnahmen
§ 21. Importzertifikate
2.Abschnitt
Technische Unterstützung
§ 22. Verbote
§ 23. Genehmigungspflichten
§ 24. Ausnahmen
3. Abschnitt
Durchführung restriktiver Maßnahmen aufgrund völkerrechtlicher Verpflichtungen
§ 25. Verordnungsermächtigung
4. Hauptstück
Verbringung von Verteidigungsgütern innerhalb der Europäischen Union
1. Abschnitt
Beschränkungen
§ 26. Genehmigungspflichten
§ 27. Ausnahmen von den Genehmigungspflichten
§ 28. Allgemeingenehmigungen im Verkehr innerhalb der Europäischen Union
§ 29. Widerruf und Aussetzung von Allgemeingenehmigungen
§ 30. Globalgenehmigungen
§ 31. Einzelgenehmigungen
§ 32. Allgemeine Bestimmungen für Genehmigungsbescheide
§ 33. Anerkennung von Genehmigungen anderer EU-Mitgliedstaaten
§ 34. Informationspflichten
§ 35. Zustimmungsverfahren
2. Abschnitt
Zertifizierung von Unternehmen
§ 36. Voraussetzungen der Zertifizierung
§ 37. Zertifikate
§ 38. Verlängerung der Geltungsdauer von Zertifikaten
§ 39. Überprüfung zertifizierter Unternehmen
§ 40. Aussetzung der Geltung und Widerruf von Zertifikaten
5. Hauptstück
Ergänzende Bestimmungen zur Durchführung der CWK und der Biotoxinkonvention
§ 41. Verbote
§ 42. Genehmigungspflichten
§ 43. Globalgenehmigungen
§ 44. Meldepflichten
§ 45. Mischungen und Fertigprodukte von Chemikalien
§ 46. Ausnahmen gemäß der Biotoxinkonvention
§ 47. Nationale Behörde
§ 48. Vertretung in der Konferenz der Vertragsstaaten
6. Hauptstück
Allgemeine Vorschriften über Beschränkungen
1. Abschnitt
Organisatorische Sicherungsmaßnahmen
§ 49. Interne Sicherungsmaßnahmen
§ 50. Verantwortliche Beauftragte
§ 51. Beurteilung der Verlässlichkeit
2. Abschnitt
Anträge und Meldungen
§ 52. Form und Inhalt von Anträgen und Meldungen
§ 53. Elektronische Antragstellung
3. Abschnitt
Nebenbestimmungen und sonstige Vorschriften
§ 54. Auflagen
§ 55. Ausfuhrbeschränkungen anderer EU-Mitgliedstaaten
§ 56. Sonstige Vorschriften für Genehmigungen und Importzertifikate
§ 57. Widerruf und nachträgliche Auflagen
§ 58. Zustellung in besonderen Fällen
§ 59. Registrierungs- und Meldepflichten bei Allgemeingenehmigungen
§ 60. Verlust und vorübergehende Aussetzung des Rechts zur Verwendung von Allgemeingenehmigungen
§ 61. Register über Vermittlungstätigkeiten
4. Abschnitt
Voranfragen
§ 62. Voranfrage
7. Hauptstück
Überwachung
1. Abschnitt
Allgemeine Kontrollbestimmungen
§ 63. Allgemeine Kontrollmaßnahmen
§ 64. Zusammenarbeit mit dem Bundesminister für Finanzen
§ 65. Aufzeichnungs- und Aufbewahrungspflichten
2. Abschnitt
Besondere Bestimmungen gemäß der CWK
§ 66. Besondere Bestimmungen für Überprüfungen gemäß der CWK
3. Abschnitt
Internationale Überwachungs- und Konsultationsvorschriften
§ 67. Konsultationsverfahren zwischen den EU-Mitgliedstaaten
§ 68. Konsultationsverfahren bei Ausfuhrbeschränkungen in Verbringungsgenehmigungen
§ 69. Informationsaustausch hinsichtlich zertifizierter Unternehmen
§ 70. Internationaler Datenverkehr
§ 71. Allgemeine Bestimmungen für den internationalen Datenverkehr
8. Hauptstück
Ergänzende Bestimmungen zu wirtschaftlichen Beschränkungen der Europäischen Union
§ 72. Befreiungsbestimmungen
§ 73. Globalgenehmigungen
§ 74. Auflagen
§ 75. Anträge
§ 76. Kontrollbestimmungen
9. Hauptstück
Zusammenwirken mit dem Hauptausschuss des Nationalrates und mit anderen Bundesministern
§ 77. Besondere Bestimmungen für die Erlassung von Verordnungen
§ 78. Befassung anderer Bundesminister und Errichtung eines Beirates
10. Hauptstück
Strafbestimmungen und zivilrechtliche Begleitbestimmungen
1. Abschnitt
Gerichtlich strafbare Handlungen
§ 79. Gerichtlich strafbare Handlungen im Verkehr mit Drittstaaten
§ 80. Gerichtlich strafbare Handlungen im Verkehr innerhalb der Europäischen Union
§ 81. Gerichtlich strafbare Handlungen im Zusammenhang mit Chemikalien und Gütern, die der Biotoxinkonvention unterliegen (Anm.: Gerichtlich strafbare Handlungen im Zusammenhang mit Chemikalien und Gütern, die der BTK unterliegen)
§ 82. Beitrag zu ABC-Waffen
§ 83. Gemeinsame Bestimmungen
§ 84. Vorläufige Sicherstellung
2. Abschnitt
Verwaltungsbehördlich strafbare Handlungen
§ 85. Verwaltungsbehördlich zu ahndende Finanzvergehen
§ 86. Vereinfachte Strafverfügung
§ 87. Verwaltungsstrafbestimmungen
§ 88. Verfall und Entsorgung
3. Abschnitt
Zivilrechtliche Begleitbestimmungen
§ 89. Nichtigkeit von Rechtsgeschäften
11. Hauptstück
Schlussbestimmungen
§ 90. Nachweise bei der zollamtlichen Abfertigung
§ 91. Verhältnis zu anderen Bundesgesetzen
§ 92. Sprachliche Gleichbehandlung
§ 93. Inkrafttreten und Übergangsbestimmungen
§ 94. Hinweise auf Notifikation und Umsetzung
§ 95. Vollzugsklausel
Anmerkung
Der Kurztitel und die Abkürzung wurden mit Wirksamkeit vom 8.12.2011 geändert (vgl. BGBl. I Nr. 112/2011). Aus dokumentalistischen Gründen wurden auch in den bereits aufgehobenen Dokumenten der Kurztitel und die Abkürzung angepasst.
Schlagworte
Inh
Registrierungspflicht, Aufzeichnungspflicht, Überwachungsvorschrift
Zuletzt aktualisiert am
17.01.2024
Gesetzesnummer
20007221
Dokumentnummer
NOR40128055
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