AußWG 2011 – Außenwirtschaftsgesetz 2011

Alte FassungIn Kraft seit 01.10.2011

Der Kurztitel und die Abkürzung wurden mit Wirksamkeit vom 8.12.2011 geändert (vgl. BGBl. I Nr. 112/2011). Aus dokumentalistischen Gründen wurden auch in den bereits aufgehobenen Dokumenten der Kurztitel und die Abkürzung angepasst.

AußWG 2011 § 0

Außenwirtschaftsgesetz 2011

Kurztitel

Außenwirtschaftsgesetz 2011

Kundmachungsorgan

BGBl. I Nr. 26/2011

Typ

BG

§/Artikel/Anlage

§ 0

Inkrafttretensdatum

01.10.2011

Außerkrafttretensdatum

07.12.2011

Abkürzung

AußWG 2011

Index

54/02 Außenhandelsgesetz

Langtitel

Bundesgesetz, mit dem das Außenhandelsgesetz 2011 – AußHG 2011 erlassen wird

StF: BGBl. I Nr. 26/2011 (NR: GP XXIV RV 1073 AB 1127 S. 99 . BR: AB 8472 S. 795 .)

[CELEX-Nr.: 32009L0043 ]

Präambel/Promulgationsklausel

Inhaltsverzeichnis

1. Hauptstück
Allgemeine Bestimmungen

§ 1. Begriffsbestimmungen

§ 2. Wertgrenzen

2. Hauptstück
Genehmigungskriterien

§ 3. Allgemeine Grundsätze

§ 4. Einhaltung der internationalen Verpflichtungen

§ 5. Einhaltung der internationalen Mechanismen zur Kontrolle von Waffenausfuhren

§ 6. Achtung der Menschenrechte und des humanitären Völkerrechts

§ 7. Auswirkungen auf die innere Lage im Bestimmungsland

§ 8. Aufrechterhaltung von Frieden, Sicherheit und regionaler Stabilität

§ 9. Auswirkungen auf die Sicherheitsinteressen und auswärtigen Beziehungen Österreichs und auf die Sicherheitsinteressen anderer EU-Mitgliedstaaten

§ 10. Auswirkungen im Hinblick auf terroristische Aktivitäten und die internationale Kriminalität

§ 11. Gefahr einer Umlenkung zu unerwünschten Zwecken

§ 12. Dauerhafte Entwicklung

§ 13. Endverwendung

3. Hauptstück
Beschränkungen im Verkehr mit Drittstaaten

1. Abschnitt
Beschränkungen im Güterverkehr

§ 14. Genehmigungspflichten

§ 15. Besondere Genehmigungspflichten für Güter mit doppeltem Verwendungszweck

§ 16. Nationale Allgemeingenehmigungen

§ 17. Globalgenehmigungen

§ 18. Verbote

§ 19. Meldepflichten

§ 20. Sicherheitsmaßnahmen

§ 21. Importzertifikate

2.Abschnitt
Technische Unterstützung

§ 22. Verbote

§ 23. Genehmigungspflichten

§ 24. Ausnahmen

3. Abschnitt
Durchführung restriktiver Maßnahmen aufgrund völkerrechtlicher Verpflichtungen

§ 25. Verordnungsermächtigung

4. Hauptstück
Verbringung von Verteidigungsgütern innerhalb der Europäischen Union

1. Abschnitt
Beschränkungen

§ 26. Genehmigungspflichten

§ 27. Ausnahmen von den Genehmigungspflichten

§ 28. Allgemeingenehmigungen im Verkehr innerhalb der Europäischen Union

§ 29. Widerruf und Aussetzung von Allgemeingenehmigungen

§ 30. Globalgenehmigungen

§ 31. Einzelgenehmigungen

§ 32. Allgemeine Bestimmungen für Genehmigungsbescheide

§ 33. Anerkennung von Genehmigungen anderer EU-Mitgliedstaaten

§ 34. Informationspflichten

§ 35. Zustimmungsverfahren

2. Abschnitt
Zertifizierung von Unternehmen

§ 36. Voraussetzungen der Zertifizierung

§ 37. Zertifikate

§ 38. Verlängerung der Geltungsdauer von Zertifikaten

§ 39. Überprüfung zertifizierter Unternehmen

§ 40. Aussetzung der Geltung und Widerruf von Zertifikaten

5. Hauptstück
Ergänzende Bestimmungen zur Durchführung der CWK und der Biotoxinkonvention

§ 41. Verbote

§ 42. Genehmigungspflichten

§ 43. Globalgenehmigungen

§ 44. Meldepflichten

§ 45. Mischungen und Fertigprodukte von Chemikalien

§ 46. Ausnahmen gemäß der Biotoxinkonvention

§ 47. Nationale Behörde

§ 48. Vertretung in der Konferenz der Vertragsstaaten

6. Hauptstück
Allgemeine Vorschriften über Beschränkungen

1. Abschnitt
Organisatorische Sicherungsmaßnahmen

§ 49. Interne Sicherungsmaßnahmen

§ 50. Verantwortliche Beauftragte

§ 51. Beurteilung der Verlässlichkeit

2. Abschnitt
Anträge und Meldungen

§ 52. Form und Inhalt von Anträgen und Meldungen

§ 53. Elektronische Antragstellung

3. Abschnitt
Nebenbestimmungen und sonstige Vorschriften

§ 54. Auflagen

§ 55. Ausfuhrbeschränkungen anderer EU-Mitgliedstaaten

§ 56. Sonstige Vorschriften für Genehmigungen und Importzertifikate

§ 57. Widerruf und nachträgliche Auflagen

§ 58. Zustellung in besonderen Fällen

§ 59. Registrierungs- und Meldepflichten bei Allgemeingenehmigungen

§ 60. Verlust und vorübergehende Aussetzung des Rechts zur Verwendung von Allgemeingenehmigungen

§ 61. Register über Vermittlungstätigkeiten

4. Abschnitt
Voranfragen

§ 62. Voranfrage

7. Hauptstück
Überwachung

1. Abschnitt
Allgemeine Kontrollbestimmungen

§ 63. Allgemeine Kontrollmaßnahmen

§ 64. Zusammenarbeit mit dem Bundesminister für Finanzen

§ 65. Aufzeichnungs- und Aufbewahrungspflichten

2. Abschnitt
Besondere Bestimmungen gemäß der CWK

§ 66. Besondere Bestimmungen für Überprüfungen gemäß der CWK

3. Abschnitt
Internationale Überwachungs- und Konsultationsvorschriften

§ 67. Konsultationsverfahren zwischen den EU-Mitgliedstaaten

§ 68. Konsultationsverfahren bei Ausfuhrbeschränkungen in Verbringungsgenehmigungen

§ 69. Informationsaustausch hinsichtlich zertifizierter Unternehmen

§ 70. Internationaler Datenverkehr

§ 71. Allgemeine Bestimmungen für den internationalen Datenverkehr

8. Hauptstück
Ergänzende Bestimmungen zu wirtschaftlichen Beschränkungen der Europäischen Union

§ 72. Befreiungsbestimmungen

§ 73. Globalgenehmigungen

§ 74. Auflagen

§ 75. Anträge

§ 76. Kontrollbestimmungen

9. Hauptstück
Zusammenwirken mit dem Hauptausschuss des Nationalrates und mit anderen Bundesministern

§ 77. Besondere Bestimmungen für die Erlassung von Verordnungen

§ 78. Befassung anderer Bundesminister und Errichtung eines Beirates

10. Hauptstück
Strafbestimmungen und zivilrechtliche Begleitbestimmungen

1. Abschnitt
Gerichtlich strafbare Handlungen

§ 79. Gerichtlich strafbare Handlungen im Verkehr mit Drittstaaten

§ 80. Gerichtlich strafbare Handlungen im Verkehr innerhalb der Europäischen Union

§ 81. Gerichtlich strafbare Handlungen im Zusammenhang mit Chemikalien und Gütern, die der Biotoxinkonvention unterliegen (Anm.: Gerichtlich strafbare Handlungen im Zusammenhang mit Chemikalien und Gütern, die der BTK unterliegen)

§ 82. Beitrag zu ABC-Waffen

§ 83. Gemeinsame Bestimmungen

§ 84. Vorläufige Sicherstellung

2. Abschnitt
Verwaltungsbehördlich strafbare Handlungen

§ 85. Verwaltungsbehördlich zu ahndende Finanzvergehen

§ 86. Vereinfachte Strafverfügung

§ 87. Verwaltungsstrafbestimmungen

§ 88. Verfall und Entsorgung

3. Abschnitt
Zivilrechtliche Begleitbestimmungen

§ 89. Nichtigkeit von Rechtsgeschäften

11. Hauptstück
Schlussbestimmungen

§ 90. Nachweise bei der zollamtlichen Abfertigung

§ 91. Verhältnis zu anderen Bundesgesetzen

§ 92. Sprachliche Gleichbehandlung

§ 93. Inkrafttreten und Übergangsbestimmungen

§ 94. Hinweise auf Notifikation und Umsetzung

§ 95. Vollzugsklausel

Anmerkung

Der Kurztitel und die Abkürzung wurden mit Wirksamkeit vom 8.12.2011 geändert (vgl. BGBl. I Nr. 112/2011). Aus dokumentalistischen Gründen wurden auch in den bereits aufgehobenen Dokumenten der Kurztitel und die Abkürzung angepasst.

Schlagworte

Inh

Registrierungspflicht, Aufzeichnungspflicht, Überwachungsvorschrift

Zuletzt aktualisiert am

17.01.2024

Gesetzesnummer

20007221

Dokumentnummer

NOR40128055

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