Artikel XV
Das vorliegende Abkommen ist zu ratifizieren und tritt mit dem Tag des Austausches der Ratifikationsurkunden, der in Moskau binnen kürzester Frist erfolgen wird, in Kraft.
Zuletzt aktualisiert am
12.09.2018
Gesetzesnummer
10009304
Dokumentnummer
NOR40039254
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