Alle Mitgliedstaaten sind dem revidierten Text beigetreten (vgl. BGBl. III Nr. 221/2005).
Artikel XIV
Inkrafttreten
Sobald die Konvention von drei Signatarregierungen ratifiziert ist, soll sie unter diesen Regierungen in Kraft treten. Sie soll für jede nachträglich ratifizierende oder beitretende Regierung von dem Tage der Hinterlegung des Ratifizierungs- oder Beitrittsdokumentes ab in Kraft treten.
Schlagworte
Ratifizierungsdokument
Zuletzt aktualisiert am
17.03.2021
Gesetzesnummer
10010271
Dokumentnummer
NOR40003129
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