ARTIKEL XII
(Unterzeichnerrat - Aufgaben)
- a) Der Unterzeichnerrat ist verantwortlich für die Planung und Entwicklung, den Bau und die Errichtung, den Erwerb durch Kauf oder Miete, den Betrieb und die Unterhaltung des EUTELSAT-Weltraumsegments sowie für alle sonstigen Tätigkeiten, welche die EUTELSAT wahrzunehmen befugt ist.
- b) Der Unterzeichnerrat führt die Aufgaben aus, die zur Wahrnehmung seiner Verantwortlichkeiten nach lit. a erforderlich sind, einschließlich, ohne darauf beschränkt zu sein,
- i) der Annahme von Zielsetzungen, Plänen, Programmen und Verfahren für die Planung und Entwicklung, den Bau und die Errichtung, den Erwerb, den Betrieb und die Instandhaltung des EUTELSAT-Weltraumsegments sowie für alle sonstigen Tätigkeiten, welche die EUTELSAT wahrzunehmen befugt ist;
- ii) der Annahme von Beschaffungsverfahren, Vorschriften und Vertragsbedingungen und der Genehmigung der Beschaffungsverträge;
iii) der Annahme und Durchführung von Regelungen über die Geschäftsführung, auf Grund deren der Generaldirektor Aufträge für technische und betriebliche oder sonstige Aufgaben vergeben soll, wenn dies für die EUTELSAT vorteilhaft ist;
- iv) der Annahme der Zielsetzung und Verfahren für den Erwerb, den Schutz und die Lizenzierung von Rechten an geistigem Eigentum nach Artikel 18 der Betriebsvereinbarung;
- v) der Annahme finanzieller Zielsetzungen und Vorschriften, der Genehmigung der Haushaltspläne und der jährlichen finanziellen Aufstellungen sowie allgemeiner Vorschriften und der Annahme spezifischer Beschlüsse über die regelmäßige Festsetzung der Gebühren für die Benutzung des EUTELSAT-Weltraumsegments in Übereinstimmung mit Artikel V des Übereinkommens und Artikel 8 der Betriebsvereinbarung sowie der Beschlußfassung über alle sonstigen finanziellen Fragen im Einklang mit dem Übereinkommen und der Betriebsvereinbarung;
- vi) der Annahme technischer Normen und Verfahren für die Zulassung der Standard-Erdefunkstellen, die Zugang zum EUTELSAT-Weltraumsegment haben sollen, für die Prüfung und Überwachung der Betriebsdaten dieser Erdefunkstellen und für die Koordinierung des Zugangs der Erdefunkstellen zum EUTELSAT-Weltraumsegment und seiner Benutzung durch die Erdefunkstellen;
vii) der Zulassung von Nichtstandard-Erdefunkstellen für den Zugang zum EUTELSAT-Weltraumsegment;
viii) der Annahme der Bedingungen für die Zuteilung von EUTELSAT-Weltraumsegmentkapazität;
- ix) der Festsetzung von Bedingungen für den Zugang von Fernmelde-Rechtsträgern, die nicht der Hoheitsgewalt einer Vertragspartei unterstehen, zum EUTELSAT-Weltraumsegment nach Artikel III;
- x) der Beschlüsse über Maßnahmen für Kontenüberziehungen und Kreditaufnahme nach Artikel 11 der Betriebsvereinbarung;
- xi) der Aufstellung allgemeiner interner Vorschriften und der Annahme von Beschlüssen, die in Übereinstimmung mit der Vollzugsordnung für den Funkdienst der Internationalen Fernmeldeunion über die Verwaltung des Funkfrequenzspektrums und die wirtschaftliche und wirksame Nutzung der Erdumlaufbahnen sicherstellen können, daß der Betrieb des EUTELSAT-Weltraumsegments oder anderer von der EUTELSAT nach Artikel III lit. f bereitgestellter Satelliten und damit zusammenhängender Ausrüstungen der Vollzugsordnung für den Funkdienst entspricht;
xii) der Vorlage von Empfehlungen an die Versammlung der Vertragsparteien über die Genehmigungen nach Artikel IX lit. a Ziffer iii;
xiii) der Beratung der Versammlung der Vertragsparteien nach Artikel XVI lit. a hinsichtlich der Absicht, Weltraumsegmentausrüstungen unabhängig von dem EUTELSAT-Weltraumsegment zu errichten, zu erwerben oder zu benutzen;
xiv) der Aufstellung allgemeiner interner Vorschriften und der Annahme von Beschlüssen über die Koordinierung des EUTELSAT-Weltraumsegments mit dem INTELSAT-Weltraumsegment und dem INMARSAT-Weltraumsegment entsprechend den Bestimmungen der Übereinkünfte über diese Organisationen;
- xv) des Treffens der erforderlichen Maßnahmen nach Artikel XVIII des Übereinkommens und Artikel 21 der Betriebsvereinbarung bei Austritten und Suspendierungen;
xvi) der Ernennung und Entlassung des Generaldirektors, der Festlegung der Anzahl, der Einstufung und der Anstellungsbedingungen des gesamten Personals des geschäftsführenden Organs auf Empfehlung des Generaldirektors nach Artikel XIII lit. e sowie der Genehmigung der Ernennung der leitenden Bediensteten, die dem Generaldirektor unmittelbar unterstehen, durch diesen;
xvii) der Bestimmung eines leitenden Bediensteten des geschäftsführenden Organs, der als amtierender Generaldirektor tätig wird, wenn der Generaldirektor abwesend oder nicht in der Lage ist, sein Amt auszuüben, oder wenn das Amt des Generaldirektors verwaist;
xviii) der Leitung der Verhandlung mit der Vertragspartei, in deren Hoheitsgebiet sich der Sitz der EUTELSAT befindet, über das Sitzabkommen, das die in Artikel XVII lit. c genannten Vorrechte, Befreiungen und Immunitäten regelt, sowie der Vorlage dieses Abkommens an die Versammlung der Vertragsparteien zur Genehmigung;
xix) der Vorlage regelmäßiger Berichte über die Tätigkeiten der EUTELSAT an die Versammlung der Vertragsparteien;
- xx) der Beschaffung aller Informationen, die eine Vertragspartei oder ein Unterzeichner anfordert, um den Pflichten aus dem Übereinkommen oder der Betriebsvereinbarung nachkommen zu können;
xxi) der Bestimmung eines Schiedsrichters, wenn die EUTELSAT Partei eines Schiedsverfahrens ist;
xxii) der Abgabe von Stellungnahmen und Empfehlungen an die Versammlung der Vertragsparteien zu Änderungsvorschlägen zum Übereinkommen nach Artikel XIX lit. a;
xxiii) der Beschlußfassung nach Artikel 22 der Betriebsvereinbarung zu Änderungen der Betriebsvereinbarung, die mit dem Übereinkommen vereinbart sind;
xxiv) der Prüfung der Beitrittsersuchen und der Abgabe von Empfehlungen dazu an die Versammlung der Vertragsparteien nach Artikel XXIII lit. d.
- c) Bei der Wahrnehmung seiner Aufgaben berücksichtigt der Unterzeichnerrat gebührend die Empfehlungen und Stellungnahmen, die ihm von der Versammlung der Vertragsparteien nach Artikel IX übermittelt werden.
Zuletzt aktualisiert am
25.02.2020
Gesetzesnummer
10011599
Dokumentnummer
NOR12149727
alte Dokumentnummer
N9198514448L
Lizenziert vom RIS (ris.bka.gv.at - CC BY 4.0 DEED)