Artikel XI.
Dieses Bundesverfassungsgesetz tritt mit 18. Juli 1962 in Kraft. Jedoch können schon ab dem der Kundmachung dieses Bundesverfassungsgesetzes folgenden Tag gesetzliche Vorschriften erlassen werden, die der in diesem Bundesverfassungsgesetz verfügten Zuständigkeitsverteilung entsprechen.
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