Artikel IX
Die Vertragschließenden Teile werden den Austausch von Spielfilmen, Kulturfilmen und Lehrfilmen auf kommerzieller Basis sowie die Durchführung von Filmwochen und Filmpremieren und den Austausch im Filmwesen tätiger Personen unterstützen.
Zuletzt aktualisiert am
12.09.2018
Gesetzesnummer
10009304
Dokumentnummer
NOR40039248
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