Artikel IV Rentenanpassung sowie Feststellung bestimmter Werte im Sozialentschädigungsrecht für das Kalenderjahr 2023

Alte FassungIn Kraft seit 01.1.2023

Zwar nicht formell aufgehoben, aber aus dokumentalistischen Gründen wurde ein Außerkrafttretensdatum gesetzt (Anwendungszeitraum erschöpft).

Artikel IV

Diese Verordnung tritt mit 1. Jänner 2023 in Kraft.

Zuletzt aktualisiert am

16.05.2023

Gesetzesnummer

20012067

Dokumentnummer

NOR40248534

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