ARTIKEL IV
(Rechtspersönlichkeit)
- a) Die EUTELSAT besitzt Rechtspersönlichkeit.
- b) Die EUTELSAT besitzt die zur Wahrnehmung ihrer Aufgaben und zur Erreichung ihrer Ziele erforderliche volle Rechtsfähigkeit und kann namentlich
- i) Verträge schließen;
- ii) bewegliches und unbewegliches Vermögen erwerben, besitzen und darüber verfügen;
iii) Prozeßpartei sein;
- iv) Übereinkünfte mit Staaten oder internationalen Organisationen schließen.
Zuletzt aktualisiert am
25.02.2020
Gesetzesnummer
10011599
Dokumentnummer
NOR12149719
alte Dokumentnummer
N9198514440L
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