Artikel III Rentenanpassung sowie Feststellung bestimmter Werte im Sozialentschädigungsrecht für das Kalenderjahr 2021

Alte FassungIn Kraft seit 01.1.2021

Zwar nicht formell aufgehoben, aber aus dokumentalistischen Gründen wurde ein Außerkrafttretensdatum gesetzt (Anwendungszeitraum erschöpft).

Artikel III

Diese Verordnung tritt mit 1. Jänner 2021 in Kraft.

Zuletzt aktualisiert am

16.05.2023

Gesetzesnummer

20011474

Dokumentnummer

NOR40231315

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