Artikel III Rentenanpassung sowie Feststellung bestimmter Werte im Sozialentschädigungsrecht für das Kalenderjahr 2020

Alte FassungIn Kraft seit 01.1.2020

Zwar nicht formell aufgehoben, aber aus dokumentalistischen Gründen wurde ein Außerkrafttretensdatum gesetzt (Anwendungszeitraum erschöpft).

Artikel III

Diese Verordnung tritt mit 1. Jänner 2020 in Kraft.

Zuletzt aktualisiert am

16.05.2023

Gesetzesnummer

20010799

Dokumentnummer

NOR40219133

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