Artikel II Pauschalierung einer Aufwandsentschädigung für Hausbeschauen außerhalb der vorgeschriebenen Dienstzeit

Alte FassungIn Kraft seit 23.7.1976

Artikel II

Die Verordnung des Bundesministers für Finanzen vom 28. Mai 1973, BGBl. Nr. 299, über die Pauschalierung von einigen Nebengebühren für Hausbeschauen außerhalb der vorgeschriebenen Dienststunden in der Fassung des Bundesgesetzes BGBl. Nr. 174/1975 wird aufgehoben.

Schlagworte

BGBl. Nr. 299/1973

Zuletzt aktualisiert am

17.06.2025

Gesetzesnummer

10008369

Dokumentnummer

NOR12097865

alte Dokumentnummer

N6197610170H

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