Artikel II MinStG 1981

Alte FassungIn Kraft seit 27.3.1985

Tritt gleichzeitig mit dem Inkrafttreten des Vertrages über den Beitritt Österreichs zur Europäischen Union außer Kraft. (vgl. § 64, BGBl. Nr. 630/1994)

Zwar nicht formell aufgehoben, aber gegenstandslos.

Artikel II

(Anm.: Zu § 3 Abs. 1 bis 3 des Mineralölsteuergesetzes 1981)

Art. I Z 1 ist auf Waren anzuwenden, für die die Mineralölsteuerschuld nach dem 31. März 1985 entsteht oder für die in den Fällen der Einfuhr der Zeitpunkt, der für die Anwendung der zolltarifarischen Bestimmungen maßgebend ist, nach dem 31. März 1985 liegt.

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