Artikel I
Zielsetzung
Angesichts des öffentlichen Interesses an der Nutz-, Schutz-, Wohlfahrts- und Erholungswirkung des Waldes und angesichts der Bedeutung eines artenreichen und gesunden Wildbestandes erachten die Vertragspartner ein ausgewogenes Verhältnis von Wald und Wild als gemeinsames Ziel im Interesse der Erhaltung eines ausgeglichenen Naturhaushaltes.
Schlagworte
Nutzwirkung, Schutzwirkung, Wohlfahrtswirkung
Zuletzt aktualisiert am
11.02.2025
Gesetzesnummer
10000673
Dokumentnummer
NOR12009470
alte Dokumentnummer
N1198010609R
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