Artikel I EStG

Alte FassungIn Kraft seit 01.1.1995

Artikel I

Einkommensteuergesetz 1988

(Anm.: aus BGBl. Nr. 21/1995, zu den §§ 6 und 20, BGBl. Nr. 400/1988)

Das Einkommensteuergesetz 1988, zuletzt geändert durch BGBl. Nr. 681/1994, wird wie folgt geändert:

  1. 1.- 2a. (Anm.: betreffen die Änderungen des Einkommensteuergesetzes 1988)
  2. 3. Es sind anzuwenden
  1. a) Z 1 auf Erwerbe,
  2. b) Z 2 auf Ausfuhrumsätze,

    die nach dem Inkrafttreten des Vertrages über den Beitritt Österreichs zur Europäischen Union 1) vorgenommen bzw. erbracht werden.

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1) Die Kundmachung des Vertrages und seines Inkrafttretens wird zu einem späteren Zeitpunkt erfolgen.

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