Artikel I EFTA - Abkommen betreffend landwirtschaftliche Erzeugnisse

Alte FassungIn Kraft seit 01.9.1994

Artikel I

  1. 1. Zollzugeständnisse, gewährt durch Österreich an Polen, sind in Anhang Ia und Ib zu diesem Schreiben enthalten.
  2. 2. Zollzugeständnisse, gewährt durch Polen an Österreich, sind in Anhang II zu diesem Schreiben enthalten.
  3. 3. Zum Zweck der Durchführung von Anhang I und Anhang II sind in Anhang III die Ursprungsregeln und die Methoden der administrativen Kooperation festgelegt.
  4. 4. Anhang Ia und Ib, Anhang II und Anhang III bilden einen integrierenden Bestandteil dieses Abkommens.

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