Artikel I
1. In diesem Zusatzabkommen bedeutet der Ausdruck „Abkommen“ das am 1. April 1992 in Canberra geschlossene Abkommen zwischen der Republik Österreich und Australien im Bereich der sozialen Sicherheit, geändert durch das am 26. Juni 2001 in Wien geschlossene Zusatzabkommen zwischen der Republik Österreich und Australien.
2. Bei Anwendung dieses Zusatzabkommens haben alle anderen Ausdrücke dieselbe Bedeutung, die ihnen im Abkommen gegeben wird, es sei denn, aus dem Zusammenhang ergibt sich eine andere Bedeutung.
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