Artikel 9 Soziale Sicherheit – Durchführung (Brasilien)

Zukünftige FassungIn Kraft seit 01.3.2026

ABSCHNITT IV

SCHLUSSBESTIMMUNGEN

Artikel 9

Geltungsdauer

Diese Verwaltungsvereinbarung tritt gleichzeitig mit dem Abkommen in Kraft und bleibt solange wie das Abkommen in Kraft.

Zuletzt aktualisiert am

23.01.2026

Gesetzesnummer

20013093

Dokumentnummer

NOR40275347

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