ABSCHNITT IV
SCHLUSSBESTIMMUNGEN
Artikel 9
Geltungsdauer
Diese Verwaltungsvereinbarung tritt gleichzeitig mit dem Abkommen in Kraft und bleibt solange wie das Abkommen in Kraft.
- GESCHEHEN zu Brasília, am 17. Mai 2022 in drei Ausfertigungen, eine in deutscher Sprache, eine in portugiesischer Sprache, und eine in englischer Sprache, wobei jeder Text in gleicher Weise authentisch ist. Im Falle unterschiedlicher Auslegung ist der englische Wortlaut maßgebend.
Zuletzt aktualisiert am
23.01.2026
Gesetzesnummer
20013093
Dokumentnummer
NOR40275347
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