Artikel 9 Politische und gerichtliche Organisierung Oberösterreich

Alte FassungIn Kraft seit 04.12.1853

IX.

Artikel 9

als Untersuchungsgerichte über Verbrechen und Vergehen werden bestimmt:

  1. a) Im Kreise Linz:
  1. 1. das Landesgericht in Linz für die Stadt Linz und für die Bezirke Linz (Umgebung) Mauthhausen, Ottensheim und Urfahr;
  2. 2. das Bezirksamt in Aigen für die Bezirke Aigen und Haslach;
  3. 3. das Bezirksamt in Freistadt für die Bezirke Freistadt,

    Pregarten und Weißenbach;

  1. 4. das Bezirksamt in Grein für die Bezirke Grein und Perg;
  2. 5. das Bezirksamt in Leonfelden für den gleichnamigen Bezirk;
  3. 6. das Bezirksamt in Rohrbach für die Bezirke Rohrbach, Lembach

    und Neufelden.

  1. b) Im Kreise Ried:
  1. 1. das Kreisgericht in Ried für die Bezirke Ried und Obernberg;
  2. 2. das Bezirksamt Schärding für die Bezirke Schärding und Raab;
  3. 3. das Bezirksamt Engelszell;
  4. 4. das Bezirksamt Braunau;
  5. 5. das Bezirksamt Mattighofen;
  6. 6. das Bezirksamt Mauerkirchen;
  7. 7. Bezirksamt Wildshut - jedes für den gleichnamigen Bezirk.
  1. c) Im Kreise Steyer:
  1. 1. das Kreisgericht Steyer für die Bezirke Steyer, Kremsmünster

    und Neuhofen;

  1. 2. das Bezirksamt Florian für die Bezirke Florian und Enns;
  2. 3. das Bezirksamt Kirchdorf für die Bezirke Kirchdorf und Steinbach (Unter-Grünburg);
  3. 4. das Bezirksamt Weyer für den Bezirk Weyer, und
  4. 5. das Bezirksamt Windischgarsten für den gleichnamigen Bezirk.
  1. d) Im Kreise Wels:
  1. 1. das Kreisgericht Wels für die Bezirke Wels, Grieskirchen und Waizenkirchen;
  2. 2. das Bezirksamt Frankenmarkt für den Bezirk Frankenmarkt und Mondsee;
  3. 3. das Bezirksamt Gmunden für die Bezirke Gmunden und Ischl;
  4. 4. das Bezirksamt Lambach für den Bezirk Lambach;
  5. 5. das Bezirksamt Efferding für den gleichnamigen Bezirk;
  6. 6. das Bezirksamt Schwanenstadt für den Bezirk Schwanenstadt

    und Haag;

  1. 7. das Bezirksamt Vöklabruck, und
  2. 8. das Bezirksamt Peuerbach - jedes für den eigenen Bezirk.

Lizenziert vom RIS (ris.bka.gv.at - CC BY 4.0 DEED)