Artikel 8
Vertreter der Unterzeichner
(1) Die Vertreter der Unterzeichner genießen bei der Wahrnehmung ihrer amtlichen Aufgaben im Zusammenhang mit der Arbeit der EUTELSAT und während ihrer Reisen zu oder von ihrem Dienstort folgende Privilegien, Befreiungen und Immunitäten:
- a) Immunität von der Gerichtsbarkeit, auch nach Beendigung ihres Auftrages, hinsichtlich der von ihnen bei der Wahrnehmung ihrer amtlichen Aufgaben vorgenommenen Handlungen einschließlich ihrer mündlichen oder schriftlichen Äußerungen; diese Immunität gilt jedoch nicht im Fall eines von einem Dritten angestrengten Zivilverfahrens wegen Schäden auf Grund eines Unfalls, der durch ein einem Vertreter gehörendes oder von ihm geführtes Kraftfahrzeug oder sonstiges Verkehrsmittel verursacht wurde, oder im Fall eines Verstoßes gegen die Straßenverkehrsvorschriften, der von ihm begangen wurde und an dem ein solches Fahrzeug beteiligt ist;
- b) Unverletzlichkeit aller amtlichen Papiere und Schriftstücke im Zusammenhang mit der amtlichen Tätigkeit der EUTELSAT;
- c) Befreiung von Einwanderungsbeschränkungen und jeglicher Ausländermeldepflicht.
(2) Die Bestimmungen des Absatzes 1 gelten nicht für die Beziehungen zwischen einer Partei des Protokolls und dem Vertreter des Unterzeichners, der ihn ernannt hat. Des weiteren gelten die Bestimmungen des Absatzes 1 lit. c nicht für die Beziehungen zwischen einer Partei des Protokolls und ihren Staatsbürgern oder Personen mit ständigem Aufenthalt.
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