Artikel 7c K-LVG

Alte FassungIn Kraft seit 09.2.2012

Artikel 7c

Das Land Kärnten bekennt sich zum Klimaschutz, zur verstärkten Deckung des Energiebedarfs aus erneuerbaren Energiequellen und zu deren nachhaltiger Nutzung, sowie zur Steigerung der Energieeffizienz.

15.02.2012

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