Artikel 7
Inkrafttreten, Geltungsdauer und Kündigung
1 Die Vereinbarung tritt am 1. Juli 2012 in Kraft. Die Vereinbarung wird auf unbestimmte Zeit abgeschlossen.
2 Die Vertragsparteien können die Vereinbarung jederzeit im gegenseitigen Einvernehmen mittels Austausch von Verbalnoten abändern.
2 Jede Vertragspartei kann die Vereinbarung jederzeit unter Einhaltung einer Frist von drei Monaten ab der Mitteilung der Kündigung kündigen oder mit sofortiger Wirkung suspendieren.
Geschehen in Bern, am 19. Dezember 2011 in zwei Urschriften, jede in deutscher Sprache.
Zuletzt aktualisiert am
27.04.2018
Gesetzesnummer
20007678
Dokumentnummer
NOR40136020
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