Artikel 6
Beide Seiten begrüßen die Durchführung eines gemeinsamen Sommerkollegs zur Intensivierung der Polnisch- bzw. Deutschkenntnisse von Student/innen. Im Jahr 2002 wird in Cieszyn ein Sommerkolleg veranstaltet. Die Durchführungsmodalitäten für weitere Sommerkollegs während der Geltungsdauer dieses Übereinkommens werden auf diplomatischem Wege bekannt gegeben.
Schlagworte
Polnischkenntnis
Zuletzt aktualisiert am
08.08.2023
Gesetzesnummer
20002407
Dokumentnummer
NOR40038352
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