Artikel 6
Jede Vertragspartei kann zusätzliche Informationen zu einem nach diesem Übereinkommen notifizierten Entwurf einer technischen Vorschrift verlangen.
Lizenziert vom RIS (ris.bka.gv.at - CC BY 4.0 DEED)
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Jede Vertragspartei kann zusätzliche Informationen zu einem nach diesem Übereinkommen notifizierten Entwurf einer technischen Vorschrift verlangen.
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