Artikel 69 Kultur, Wissenschaft – Zusammenarbeit (Durchführung – 8. Übereinkommen)

Alte FassungIn Kraft seit 08.4.1998

Artikel 69

Mit dem Inkrafttreten dieses Übereinkommens tritt das am 13. Juli 1994 2) unterzeichnete Übereinkommen über die Durchführung des Abkommens zwischen der Republik Österreich und der Republik Polen über die Zusammenarbeit auf den Gebieten der Kultur und der Wissenschaft vom 14. Juni 1972 außer Kraft.

Geschehen in Wien am 8. April 1998, in zwei Urschriften, jede in deutscher und in polnischer Sprache, wobei beide Texte gleichermaßen authentisch sind.

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2) Kundgemacht in BGBl. Nr. 711/1994

Zuletzt aktualisiert am

14.07.2023

Gesetzesnummer

20002406

Dokumentnummer

NOR40038346

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