Artikel 63
Änderung des Burgenländischen Wohnbauförderungsgesetzes 2005
Das Burgenländische Wohnbauförderungsgesetz 2005 - Bgld. WFG 2005, LGBl. Nr. 1/2005, in der Fassung des Gesetzes LGBl. Nr. 5/2012, wird wie folgt geändert:
1. In § 9 Abs. 5 wird das Wort „Bescheid“ durch das Wort „Entscheidung“ ersetzt.
2. Dem § 59 wird folgender Abs. 7 angefügt:
„(7) § 9 Abs. 5 in der Fassung des Gesetzes LGBl. Nr. 79/2013 tritt mit 1. Jänner 2014 in Kraft.“
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