Artikel 61 Kultur, Wissenschaft – Zusammenarbeit (Durchführung – 7. Übereinkommen)

Alte FassungIn Kraft seit 01.10.1994

Artikel 61

Mit dem Inkrafttreten dieses Übereinkommens tritt das Übereinkommen zwischen der Österreichischen Bundesregierung und der Regierung der Volksrepublik Polen über die Zusammenarbeit auf den Gebieten der Kultur und Wissenschaft, das am 6. November 1989 in Wien unterzeichnet wurde, außer Kraft.

GESCHEHEN zu Wien, am 13. Juli 1994 in zwei Urschriften, jede in deutscher und polnischer Sprache, wobei beide Texte gleichermaßen authentisch sind.

Zuletzt aktualisiert am

14.07.2023

Gesetzesnummer

10009925

Dokumentnummer

NOR12125293

alte Dokumentnummer

N7199423329L

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