Artikel 61
Mit dem Inkrafttreten dieses Übereinkommens tritt das Übereinkommen zwischen der Österreichischen Bundesregierung und der Regierung der Volksrepublik Polen über die Zusammenarbeit auf den Gebieten der Kultur und Wissenschaft, das am 6. November 1989 in Wien unterzeichnet wurde, außer Kraft.
GESCHEHEN zu Wien, am 13. Juli 1994 in zwei Urschriften, jede in deutscher und polnischer Sprache, wobei beide Texte gleichermaßen authentisch sind.
Zuletzt aktualisiert am
14.07.2023
Gesetzesnummer
10009925
Dokumentnummer
NOR12125293
alte Dokumentnummer
N7199423329L
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