Artikel 5
Jeder Vertragsstaat bedroht die in Artikel 3 genannten Straftaten mit angemessenen Strafen, welche die Schwere der Tat berücksichtigen.
Lizenziert vom RIS (ris.bka.gv.at - CC BY 4.0 DEED)
Artikel 5
Jeder Vertragsstaat bedroht die in Artikel 3 genannten Straftaten mit angemessenen Strafen, welche die Schwere der Tat berücksichtigen.
Lizenziert vom RIS (ris.bka.gv.at - CC BY 4.0 DEED)