Artikel 5
Unter der Leitung der Staatskommission ist das Ständige Büro beauftragt:
a) mit der Vorbereitung und Organisation der Tagungen der Haager Konferenz sowie der Sitzungen der Sonderausschüsse;
b) mit den Arbeiten des Sekretariats der vorerwähnten Tagungen und Sitzungen;
c) mit allen Aufgaben, die zur Tätigkeit eines Sekretariats gehören.
Zuletzt aktualisiert am
09.03.2020
Gesetzesnummer
10002096
Dokumentnummer
NOR12027711
alte Dokumentnummer
N2196715412R
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