Zwar nicht formell aufgehoben, aber spätestens seit dem Untergang der Tschechoslowakei (CSFR) mit 31.12.1992 kann dieser Vertrag als nicht mehr in Kraft stehend angesehen werden. In den Aufzählungen der Weitergeltung von Verträgen in BGBl. III Nr. 123/1997, BGBl. Nr. 1046/1994 und BGBl. Nr. 1047/1994 ist dieser Vertrag nicht enthalten.
Artikel 5.
Die Tschecho-slowakische Republik wird der Republik Österreich die politischen und die wirtschaftlichen Verträge zur Kenntnis bringen, welche sie mit dem Königreiche der Serben, Kroaten und Slowenen, dem Königreiche Rumänien und der Republik Polen abgeschlossen hat. Ebenso werden die von der Republik Österreich abgeschlossenen analogen Verträge der Tschecho-slowakischen Republik zur Kenntnis gebracht werden.
Schlagworte
Jugoslawien
Zuletzt aktualisiert am
21.08.2024
Gesetzesnummer
10000065
Dokumentnummer
NOR12001506
alte Dokumentnummer
N1192214869S
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