Artikel 5. Politisches Abkommen mit der Tschecho-Slowakei

Alte FassungIn Kraft seit 15.3.1922

Zwar nicht formell aufgehoben, aber spätestens seit dem Untergang der Tschechoslowakei (CSFR) mit 31.12.1992 kann dieser Vertrag als nicht mehr in Kraft stehend angesehen werden. In den Aufzählungen der Weitergeltung von Verträgen in BGBl. III Nr. 123/1997, BGBl. Nr. 1046/1994 und BGBl. Nr. 1047/1994 ist dieser Vertrag nicht enthalten.

Artikel 5.

Die Tschecho-slowakische Republik wird der Republik Österreich die politischen und die wirtschaftlichen Verträge zur Kenntnis bringen, welche sie mit dem Königreiche der Serben, Kroaten und Slowenen, dem Königreiche Rumänien und der Republik Polen abgeschlossen hat. Ebenso werden die von der Republik Österreich abgeschlossenen analogen Verträge der Tschecho-slowakischen Republik zur Kenntnis gebracht werden.

Schlagworte

Jugoslawien

Zuletzt aktualisiert am

21.08.2024

Gesetzesnummer

10000065

Dokumentnummer

NOR12001506

alte Dokumentnummer

N1192214869S

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