Artikel 5 Kultur, Wissenschaft – Zusammenarbeit (Durchführung – 8. Übereinkommen)

Alte FassungIn Kraft seit 08.4.1998

Artikel 5

Beide Seiten bekräftigen ihr Interesse an einer Zusammenarbeit zwischen dem österreichischen Institut für Internationale Politik und dem Ministerium für Auswärtige Angelegenheiten der Republik Polen, Sektion für Strategische Studien – Polnisches Institut für Internationale Angelegenheiten sowie an einer Bereicherung dieser Zusammenarbeit um gemeinsam durchzuführende Initiativen und Forschungsprojekte.

Zuletzt aktualisiert am

14.07.2023

Gesetzesnummer

20002406

Dokumentnummer

NOR40038282

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