Artikel 56 Kultur, Wissenschaft – Zusammenarbeit (Durchführung – 8. Übereinkommen)

Alte FassungIn Kraft seit 08.4.1998

Artikel 56

Die österreichische Seite informiert, daß das österreichische Bundesministerium für auswärtige Angelegenheiten im Rahmen seiner Auslandskulturpolitik im Jahre 1997 die Österreich Institut GmbH gegründet hat, die sich in Zusammenarbeit mit der jeweiligen österreichischen Auslandsvertretung mit der Organisation und Durchführung der Deutschsprachkurse und anderer einschlägiger kultureller Aktivitäten befaßt.

Zuletzt aktualisiert am

14.07.2023

Gesetzesnummer

20002406

Dokumentnummer

NOR40038333

Lizenziert vom RIS (ris.bka.gv.at - CC BY 4.0 DEED)