Artikel 4
Zuständige Behörden
Zuständige Behörden für dieses Abkommen sind:
Zentralstellen:
Bundesministerium für europäische und internationale Angelegenheiten der Republik Österreich
Ausländer- und Passamt des Fürstentums Liechtenstein
Amt für Auswärtige Angelegenheiten des Fürstentums Liechtenstein
Vertretungsbehörden:
Österreichische Botschaft Agram/Zagreb
Österreichische Botschaft Sofia
Österreichische Botschaft Tirana
Österreichische Botschaft Dublin
Österreichische Botschaft Kuala Lumpur
Die Kontaktdaten sowie Änderungen betreffend die Österreichischen Vertretungsbehörden, die dieses Abkommen anwenden, werden einvernehmlich auf diplomatischem Wege festgelegt.
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