Das Inkrafttreten wird zu einem späteren Zeitpunkt kundgemacht.
Artikel 4
Dieser Beschluß wird im EWR-Abschnitt des Amtsblatts der Europäischen Gemeinschaften und in der EWR-Beilage zu diesem Amtsblatt veröffentlicht.
Geschehen zu Brüssel am 8. März 1994
Zuletzt aktualisiert am
08.04.2025
Gesetzesnummer
10007563
Dokumentnummer
NOR12083448
alte Dokumentnummer
N5199440592J
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