Artikel 4 Abkommen zwischen der Österreichischen Bundesregierung und der Regierung der Republik Senegal über die Aufhebung der Sichtvermerkspflicht für Inhaber von Diplomaten- und Dienstpässen

Alte FassungIn Kraft seit 01.8.1984

Artikel 4

Dieses Abkommen tritt am ersten Tag des dritten Monats, der auf den Monat folgt, in dem das Abkommen unterzeichnet wurde, in Kraft.

Zuletzt aktualisiert am

03.09.2025

Gesetzesnummer

10005571

Dokumentnummer

NOR12061190

alte Dokumentnummer

N4198414262L

Lizenziert vom RIS (ris.bka.gv.at - CC BY 4.0 DEED)