Artikel 47
Änderung des Burgenländischen Landwirtschaftlichen Schulgesetzes
Das Burgenländische Landwirtschaftliche Schulgesetz, LGBl. Nr. 30/1985, zuletzt geändert durch das Gesetz LGBl. Nr. 38/1997, wird wie folgt geändert:
- 1. Im § 99 Abs. 1 wird der Betrag „10 000 S" durch den Betrag „730 Euro" ersetzt.
- 2. Im § 99 Abs. 2 wird der Betrag „30.000 S" durch den Betrag „2.200 Euro" ersetzt.
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