Artikel 47 Burgenländisches Euro-Anpassungsgesetz 2001

Alte FassungIn Kraft seit 01.1.2002

Artikel 47

Änderung des Burgenländischen Landwirtschaftlichen Schulgesetzes

Das Burgenländische Landwirtschaftliche Schulgesetz, LGBl. Nr. 30/1985, zuletzt geändert durch das Gesetz LGBl. Nr. 38/1997, wird wie folgt geändert:

  1. 1. Im § 99 Abs. 1 wird der Betrag „10 000 S" durch den Betrag „730 Euro" ersetzt.
  2. 2. Im § 99 Abs. 2 wird der Betrag „30.000 S" durch den Betrag „2.200 Euro" ersetzt.

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