Artikel 46 Kultur, Wissenschaft – Zusammenarbeit (Durchführung – 8. Übereinkommen)

Alte FassungIn Kraft seit 08.4.1998

Artikel 46

Beide Seiten ermutigen zur Teilnahme von Vertretern des kulturellen Lebens Österreichs an den Vorbereitungen für das Mitteleuropa-Festival, das im Rahmen des Projekts KRAKAU 2000 organisiert wird.

Zuletzt aktualisiert am

14.07.2023

Gesetzesnummer

20002406

Dokumentnummer

NOR40038323

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