Artikel 44 Kultur, Wissenschaft – Zusammenarbeit (Durchführung – 9. Übereinkommen)

Alte FassungIn Kraft seit 01.11.2002

Artikel 44

Beide Seiten begrüßen die Teilnahme am Programm „Kultur 2000“ der Europäischen Union und sprechen sich für eine Fortführung der guten Zusammenarbeit zwischen den Cultural Contact Points aus.

Beide Seiten streben ein gemeinsames internationales Informationsseminar der österreichischen und polnischen Cultural Contact Points im Jahr 2003 in Zusammenarbeit mit dem Österreichischen Kulturforum Warschau an.

Zuletzt aktualisiert am

08.08.2023

Gesetzesnummer

20002407

Dokumentnummer

NOR40038390

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