Artikel 43
Ein Luftfahrzeug gilt nicht als aus einem Infektionsgebiet angekommen, wenn es in einem solchen Gebiet nur auf einem Sanitätsflughafen gelandet ist, der nicht selbst Infektionsgebiet ist.
Zuletzt aktualisiert am
14.08.2024
Gesetzesnummer
10010347
Dokumentnummer
NOR40056754
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