Teil IV
ALLGEMEINE BESTIMMUNGEN
Artikel 43
Die Verfahrensordnung des Gerichtshofs enthält außer den nach dieser Satzung zu erlassenden Bestimmungen alle sonstigen Vorschriften, die für die Anwendung dieser Satzung und erforderlichenfalls für ihre Ergänzung notwendig sind.
Zuletzt aktualisiert am
21.04.2020
Gesetzesnummer
10007390
Dokumentnummer
NOR12080378
alte Dokumentnummer
N5199319671L
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