Artikel 42 Kultur, Wissenschaft – Zusammenarbeit (Durchführung – 9. Übereinkommen)

Alte FassungIn Kraft seit 01.11.2002

Artikel 42

Beide Seiten leisten dem Österreichischen Kulturforum Warschau, dem Österreichischen Kulturforum am Generalkonsulat Krakau, dem Polnischen Institut in Wien und dem Internationalen Kulturzentrum in Krakau bei ihrer Zusammenarbeit auf den Gebieten der Kultur und Wissenschaft notwendige Hilfe.

Beide Seiten begrüßen die Errichtung der Österreich-Bibliothek an der Universität Warschau und werden auch weiterhin die Entwicklung und Ausstattung der Österreich-Bibliotheken in Krakau, Opole, Poznan, Przemysl und Wroclaw unterstützen.

Zuletzt aktualisiert am

08.08.2023

Gesetzesnummer

20002407

Dokumentnummer

NOR40038388

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